Behandlungskosten

 

Ich bin als Privatärztin gesetzlich an die Abrechnung über die Leistungsziffern der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) gebunden. Private Krankenkassen, einige private Zusatzversicherungen und die Beihilfe übernehmen die Kosten je nach abgeschlossenem Vertrag vollständig oder anteilig.

Für Erstanamnesen (aufwendiges homöopathisches Erstgespräch von ca. 90-150 min. Dauer) berechne ich nahezu regelhaft den 3,4-fachen Satz. Die meisten anderen Leistungen werden bis zum 2,3-fachen Satz gesteigert. Besonders zeitintensive Leistungen werden ggf. über den 2,3-fachen Satz gesteigert.

Beim ersten Termin in meiner Praxis werde ich Ihnen eine Abrechnungsvereinbarung vorlegen. Mit Ihrer Unterschrift sichern Sie die vollständige Kostenübernahme unabhängig von der Höhe der Erstattungen Ihrer Krankenkasse zu. Sollten Probleme mit der Kostenübernahme auftreten, sprechen Sie mich gern an. Sie haben jedoch keinen rechtlichen Anspruch auf eine veränderte Rechnungserstellung.

 

Ich führe eine Terminpraxis. Wenn Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich Sie um rechtzeitige telefonische Absage 24 Stunden vor einem „normalen“ Termin und 48 Stunden vor einer homöopathischen Erstanamnese. Ein Anrufbeantworter ist ganztags geschaltet. Ich behalte mir vor, zu spät abgesagte Termine in Rechnung zu stellen.

 

(Achtung Begriffsverwirrung:  

Der Begriff „Homöopath“ ist nicht eindeutig einem Ausbildungsgang zugeordnet. Sowohl Ärzte als auch Heilpraktiker dürfen sich nach Abschluss einer homöopathischen Ausbildung, die von dem jeweiligen Berufsverband zertifiziert wird, so bezeichnen. Insbesondere private (Zusatz)Versicherungen unterscheiden aber, ob homöopathische Leistungen von einem Arzt oder einem Heilpraktiker erbracht worden sind. Bitte klären Sie rechtzeitig mit Ihrer Versicherung, ob in Ihrem Vertrag ärztliche homöopathische Leistungen versichert sind.)